AllgemeineGeschäftsbedingungen [Ttune Chiptuning]


§ 1. Allgemeines
AllenLieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten dieseBedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw.Einkaufsbedienungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich undschriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam,soweit sie nicht schriftlich von der Firma  Ttune Chiptuning bestätigt worden sind. Wir sindberechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.


§ 2. Angebot und Vertragsabschluß
UnsereAngebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande,wenn die Firma Ttune Chiptuning eine Bestellung des Käufers elektronisch (E-Mail)oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oderNebenabreden.
Ttune Chiptuning behält sich vor, einen Vertragsabschlußmittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sindunverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig,soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Ttune Chiptuningzumutbar sind.




§ 3. Preise
AllePreise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung,ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscherEinfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oderBar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preisesind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firmagenannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nichtenthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen vonZöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigendie Firma Ttune Chiptuning zu einer entsprechenden Preisanpassung. BeiAbrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß alsGrundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen,
die Firma Ttune Chiptuning zur Preisanpassung.


§ 4. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch dieFirma Ttune Chiptuning. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigenerrechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma Ttune Chiptuningnachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. BeiLieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständigeLeistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrundvon Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oderunmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiksetc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oderUnterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinenVertragsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Ttune Chiptuning ist im Fallvon ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt,die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Fristvon zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten teilsganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- undLeistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt,hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von derFirma Ttune Chiptuningzu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keineSchadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich dieFirma Ttune Chiptuningnur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlichbenachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma Ttune Chiptuning zu vertreten hat, habenKaufleute unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zumRücktritt vom Vertrag.


§ 5. Versendung undGefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transportausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager derFirma Ttune Chiptuningverlassen hat. Die Firma Ttune Chiptuning versichert jedoch die Wareauf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlichbegehrt. Bei Sendungen an die Firma Ttune Chiptuning trägt der Versender dasRisiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei derFirma Ttune Chiptuning, sowie die gesamten Transport bis zum Eintreffen der Ware bei der FirmaTtune Chiptuning, sowie die gesamten Transportkosten.


§ 6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar,Bar-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, sowie nichts anderes vereinbartist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuldangerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sindbereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächstauf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungangerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nurberechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oderunstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert inRechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nichtnachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst,ist die Firma Ttune Chiptuningzum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere Ankündigungberechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtlicheForderungen der Firma Ttune Chiptuninggegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wennder Firma Ttune Chiptuningandere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden inFrage stellen. Hält die Firma Ttune Chiptuning weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt,Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. DerFirma Ttune Chiptuningsteht das Recht zu, den im Verzug geschlossen worden sind. VomVerzugszeitpunkt an ist die Firma Ttune Chiptuning berechtigt, Zinsen in Höhedes von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offeneKontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-,etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma Ttune Chiptuning istberechtigt, ihre Forderungen abzutreten.


§ 7. Fahrzeugtuning
Sollte ein Fahrzeugtuning an einem Fahrzeug vorgenommen oder eingebautwerden, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, das der Eigentümer desFahrzeuges dafür Sorge zu tragen hat, das die Veränderung unverzüglich beim TÜVoder einer ähnlich befähigten Institution dieses im Fahrzeugbrief einzutragenhat, da ansonsten die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ohne einen TÜV-Gutachtenist getunte Fahrzeug nur für bestimmte Rennstrecke ? nicht für einen normalenStraßenverkehr zugelassen.
§ 8. Datenschutz
Die Firma Ttune Chiptuningist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder imZusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vomKäufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzeszu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß demBundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDVgespeichert und weiterverarbeitet werden.


§ 9. Disclaimer
Inhalt und Werke dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Trotzhöchster Sorgfalt kann nicht für die Richtigkeit der wiedergegebenenInformationen oder die permanente technische Erreichbarkeit garantiert werden.Es wird keine Haftung für den Inhalt von extern verlinkten Websites übernommen.Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss und distanzieren uns ausdrücklich.Sollten Sie dennoch etwas an unseren Seiten zu beanstanden haben, bitten wir umeinen einfachen entsprechenden Hinweis, damit wir die Inhalte schnellstmöglichentfernen können.


§ 10. Verpackungsverordnung
Seit dem 01. 01. 2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft, diebesagt, dass Verpackungsmaterialien recycelt werden können. Wir verwenden nurumweltfreundliche Verpackungsmaterialien aus Kartonagen und Altpapier. Trotzdemschreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie Verpackungsmaterialien per Post, zuunseren Lasten an uns zurück senden können, was wir Ihnen hiermit auchausdrücklich anbieten. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, dann setzen Siesich bitte mit uns in Verbindung. Sie, als Verbraucher haben natürlichweiterhin die Möglichkeit unsere Verpackungen in die Altpapiersammlung zugeben, wobei auch Kartonagen zusammen mit Altpapier kein Problem darstellen.Auch Reste von Etiketten, Klebebändern, etc. beeinträchtigen denRecycling-Ablauf durch geringen Folienanteil nicht. Folienverpackungen könnenauch weiterhin mit dem gelben Sack entsorgt werden, soweit die Hersteller diesefür das duale System gekennzeichnet haben - grüner Punkt, etc.